09.03.10 |
Ernst Weidenbusch: Vorwürfe gegen Seehofer und Fahrenschon abwegig und irreführend
„Die Tatsache, dass die Kanzlei Hengeler & Mueller etwaige Schadensersatz- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Engagement der Bayerischen Landesbank in strukturierten Wertpapieren (ABS) prüft, war der Landesbank-Kommission und der Öffentlichkeit seit Monaten bekannt. Staatsminister Georg Fahrenschon selbst hatte hierüber Anfang Dezember 2009 öffentlich und auch in einer Sondersitzung der LBKomm berichtet. Dass beiden Kanzleien nach Auskunft der Bayerischen Landesbank der gleiche uneingeschränkte Informationszugang gewährt wurde, entsprach nicht nur einem Wunsch des Finanzministeriums, vielmehr wurde dieses Anliegen damals auch aus den Reihen der LBKomm bekundet“, so Ernst Weidenbusch, der Vorsitzende der Landesbank-Kommission im Bayerischen Landtag (LBKomm).
„Vor diesem Hintergrund ist die jetzige künstliche Aufregung der Opposition nicht nachvollziehbar“, erklärte Weidenbusch. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die jetzt vorgebrachten Vorwürfe in der für kommenden Freitag, den 12. März 2010, 9 Uhr, angesetzten Sondersitzung der LBKomm restlos geklärt werden können. An dieser Sitzung werden übrigens auch Vertreter der vom Bayerischen Landtag beauftragten Kanzlei Flick Gocke Schaumburg teilnehmen, die etwaige Nachfragen der Opposition dann unmittelbar beantworten können. Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg wird in dieser Sondersitzung dann auch Gelegenheit haben, ihr zwischenzeitliches Vorgehen im Nachgang zur jüngsten LBKomm-Sitzung am 25. Februar 2010 zu erläutern.“ Diesbezüglich hatte sich die Kanzlei in ihrem Schreiben vom 2. März 2010 an die Mitglieder der LBKomm ausdrücklich für den freundlichen Empfang in der Sitzung und die Möglichkeit zur Erörterung des Sachstandes bedankt.
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