CSU stärkt Leistungsprinzip an Hochschulen

03.03.10

Prof. Dr. Winfried Bausback und Ingrid Heckner: CSU stärkt Leistungsprinzip an Hochschulen - Erhöhte Grundgehälter werden nicht auf Leistungsbezüge angerechnet

Auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion wird bei der Besoldung von Hochschullehrern das Leistungsprinzip weiter gestärkt. Dies erklärte Professor Dr. Winfried Bausback, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Ursprünglich sollten nach der Vorstellung der Staatsregierung die Leistungsbezüge von Hochschullehrern bis zur Hälfte auf die Erhöhung der Grundgehälter angerechnet werden. Diese Bestimmung – Artikel 107 im Entwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Besoldungsgesetz – wird nun gestrichen.

„Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Verlässlichkeit der Berufungs- und Bleibezusagen an den Bayerischen Hochschulen“, erläuterte Bausback. Ingrid Heckner, Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, ergänzte: „Letztlich wäre eine Kürzung nur schwer mit der Stärkung des Leistungsgedankens vereinbar gewesen.“ Bernd Sibler, Vorsitzender des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur, begrüßte die Initiative seiner Fraktionskollegen.

Im Bereich der Hochschule gilt mit der W-Besoldung schon bisher eine leistungs- und wettbewerbsintensive Besoldung mit eher niedrigen Grundgehältern und einer hohen Flexibilität hinsichtlich von Leistungs- und Funktionsbezügen. Die Dienstrechtsreform hat die Grundgehälter aufgestockt, um die Qualität in der Fläche zu sichern.

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