Neues Gesetz soll mehr Mitwirkungsrechte schaffen

03.03.10

CSU will Bayerischen Landtag gegenüber Bund und Europa stärken – Neues Gesetz soll mehr Mitwirkungsrechte schaffen

Den Bayerischen Landtag in Bundesratsfragen und in europäischen Angelegenheiten zu stärken ist das Ziel einer gemeinsamen Initiative von CSU und FDP. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet und die Arbeitskreisvorsitzenden Prof. Ursula Männle und Petra Guttenberger erarbeitet. Heute hat ihn Georg Schmid, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, in einem gemeinsamen Schreiben mit seinem FDP-Kollegen Thomas Hacker den anderen Fraktionen zugeleitet.

Damit soll das im Jahr 2003 geschaffene Parlamentsinformationsgesetz nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags sowie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag der neuen Rechtslage angepasst werden. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil eine Stärkung der Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente – Bundesrat und Bundestag – gefordert.

Die Neufassung soll vor allem das mit dem Lissabon-Vertrag geschaffene Subsidiaritätsfrühwarnsystem, in das auch die Landtage einbezogen sind, berücksichtigen. Landtagsvizepräsident Bocklet: „Es geht uns aber auch um die Teilhabe des Landtags an der Integrationsverantwortung des Bundesrates, insbesondere in Angelegenheiten der ausschließlichen Landeskompetenzen.“ Das unterstreiche die gesetzgeberische Verantwortung des Bayerischen Landtags auch für die Bundesgesetzgebung. „Föderalismus und Parlamentarismus erreichen dadurch eine neue Qualitätsstufe“, so Bocklet.

Die neue Bezeichnung Parlamentsbeteiligungsgesetz solle deutlich machen, dass es nicht nur um Information, sondern auch um Berücksichtigung des Landtags durch die Staatsregierung gehe. In dem Schreiben bieten die beiden Fraktionsvorsitzenden den anderen Fraktionen an, die Initiativen fraktionsübergreifend in den Landtag einzubringen.

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