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Dr. Otto Hünnerkopf: Neues Wassergesetz schützt das Trinkwasser und sorgt für einen gerechten Ausgleich mit den Grundbesitzern
„Das erinnert in seiner Absurdität und in der Wortwahl an die berühmte SPD-Forderung „Rettet das Tellerfleisch“ aus den 90er Jahren, stellte Dr. Otto Hünnerkopf, der Vorsitzende des Arbeitskreises für Umwelt und Gesundheit der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Mit der heutigen (Mittwoch) Forderung „Rettet das Trinkwasser“ betreibe die SPD einen Alarmismus, der jeder Grundlage entbehre.
Das neue Bayerische Wassergesetz werde den bewährten Schutz des guten bayerischen Trinkwassers fortführen, aber die von Einschränkungen betroffenen Grundstücksbesitzer, Land- und Forstwirte gerechter entschädigen. „Diesen Kompromiss haben wir nach rund 15-jähriger Diskussion mit allen Beteiligten, insbesondere den Landwirten und den Kommunen gefunden“, stellte Hünnerkopf fest. 95 Prozent der Flächen in Wasserschutzgebieten gehören Landwirten, die mit ihren Flächen auch nicht ausweichen könnten.
Notwendig wird die Neufassung des Wassergesetzes wegen der Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Eilbedürftigkeit besteht deshalb, weil ansonsten durch die veränderte Gesetzeslage den Landwirten Fördermittel der EU in großem Umfang verloren gehen. „Wer dieses Gesetz aufhält, gefährdet die Existenz zahlreicher Bauern“, so Hünnerkopf abschließend. Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten, müssten viele Landwirte die ausgereichten Fördermittel an die Behörden zurückzahlen.
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