03.02.10 |
Alexander König: Übernahme der Steuersünder-Daten richtig
„Der Staat darf angebotene Daten über Steuertatbestände nicht ablehnen.“ Diese eindeutige Feststellung trifft Alexander König, der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Bei der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter sei der Durchsetzung des Steueranspruchs eindeutig der Vorrang einzuräumen. „Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Darauf haben die korrekten Bürger, welche ihre Steuern auf Euro und Cent zahlen, einen Anspruch“, so der CSU-Politiker.
Die Schweiz, welche seit Generationen als Staat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung leiste, verdiene keinen Schutz seitens der internationalen Staatengemeinschaft. Der Fraktionsvize begründet das damit, dass die Eidgenossenschaft bewusst ein System zur Kapitalbindung zu Lasten berechtigter Ansprüche Dritter aufgebaut hätte.
Als „klassenkämpferischen Unsinn“ wies er die Behauptung der SPD-Landtagsfraktion zurück, „die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen würden zunehmend allein die Finanzierung des Staates übernehmen.“ Denn am Beispiel der ausgewerteten Zahlen für das Jahr 2008 sei für jeden nachlesbar, dass das obere Drittel der Einkommenssteuerzahler über drei Viertel der Einkommenssteuern zahlen. Hingegen würde die untere Hälfte der Einkommenssteuerzahler gerade mal 6,2 Prozent der Einkommenssteuer erbringen.
|